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   OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08   

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OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08 (https://dejure.org/2009,2686)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.05.2009 - 6 U 203/08 (https://dejure.org/2009,2686)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - 6 U 203/08 (https://dejure.org/2009,2686)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr zweier Marken für Beleuchtungsgeräte

  • kanzlei.biz

    "Power Moon"

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 3 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 3 Nr. 4

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    "Power Moon"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwechslungsgefahr zweier Marken für Beleuchtungsgeräte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Für Lampen eingetragene Marke "Power Moon" ist kennzeichnungskräftig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Marke "Power Moon" ist unterscheidungskräftig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Was ist Powermoon?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 335
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Der Senat kann dabei offen lassen, ob dem Element "Power Moon" nach der Verkehrsauffassung unabhängig von der Kennzeichnungsfunktion der mit dem (r)-Symbol hervorgehobenen Buchstabenfolge "LED-LENSER" bereits die Funktion eines selbständig verwendeten Zweitkennzeichens für die entsprechende Produktlinie zukommt (vgl. zu solchen möglichen Konstellationen BGH, GRUR 2004, 865 [866] - Mustang; Büscher, GRUR 2005, 802 [808 f.]; Ströbele / Hacker, a.a.O., § 9 Rn. 254).

    Ein entsprechender Erfahrungssatz ist für die Stammbestandteile von Zeichenserien angenommen worden (BGH, GRUR 1996, 977 - DRANO/P3-drano; GRUR 1998, 927 [929] - COMPO-SANA), wobei die tatrichterliche Würdigung im Einzelfall allerdings auch zu einem abweichenden Ergebnis führen kann (vgl. BGH, GRUR 1996, 774 [775] - falke-run / LE RUN; GRUR 2002, 342 [344] - ASTRA / ESTRA-Puren; GRUR 2004, 865 [866] - Mustang).

  • LG Köln, 25.09.2008 - 31 O 327/08

    Markenmäßige Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Sie rügt unter Hinweis auf das gleichzeitig verkündete Urteil der Kammer gegen einen (anderen) Anbieter einer "LED-Lenser V13 Big Power-Moon 2AAA Stiftleuchte" - 31 O 327/08 LG Köln - die fehlerhafte Anwendung materiellen Rechts.

    Hinzu kommt, dass das (r)-Symbol, das (anders als zu 31 O 327/08 LG Köln) die Markenqualität der Zeichenfolge "LED-LENSER" betont, in der akustischen Wahrnehmung überhaupt nicht zum Tragen kommt, so dass im Klangbild sogar ohne Abkürzung der von der Beklagten verwendeten Bezeichnung auf den (mit dem Klang der Klagemarke identischen) Bestandteil "Power Moon" schon wegen des auf dem Ende einer längeren Wortfolge liegenden Akzents eine nicht geringe Ähnlichkeit zwischen "Powermoon" und der angegriffenen, als "Led Lenser (oder: L-E-D-Lenser) Power Moon" ausgesprochenen Bezeichnung festzustellen ist.

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Denn auch wenn eine solche Verselbständigung nicht angenommen, sondern von einem die Gesamtbezeichnung umfassenden Kombinationszeichen ausgegangen wird, das von dem Bestandteil "Power Moon" weder geprägt noch dominiert wird, kommt diesem Bestandteil bei Würdigung aller Umstände des Streitfalles neben "LED-LENSER(r)" jedenfalls eine selbständig kennzeichnende Stellung zu, was die Gefahr begründet, dass das Publikum die fraglichen Waren zumindest einem mit der Klägerin wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen zuordnet (vgl. EuGH, GRUR 2005, 1042 [Rn. 30 f.] - Thomson Life; BGH, GRUR 2007, 1071 [Tz. 35] - Kinder II, m.w.N.).
  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Bildet "Power Moon" nach alledem eine hinreichend kennzeichnungskräftige Bezeichnung, muss davon ausgegangen werden, dass sie jedenfalls auch zur Identifizierung von Waren eines bestimmten Unternehmens, also als Marke benutzt wird und damit ihrer Art nach die Funktionen der Klagemarke und insbesondere ihre Hauptfunktion, die Gewährleistung der Herkunft der Ware gegenüber den Verbrauchern, im Sinne der ständigen Rechtsprechung des EuGH zu Art. 5 Abs. 1 der (Markenrechts-) Richtlinie 89/104/EWG beeinträchtigen kann (vgl. nur EuGH, GRUR 2005, 153 [Rn. 59] - Budvar; GRUR 2007, 971 [Rn. 27] - Céline; GRUR 2008, 698 [Rn. 56 ff.] - O2 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 37/04

    Goldhase

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Für die Beurteilung der Ähnlichkeit im Bild, im Klang oder in der Bedeutung ist von der Klagemarke so auszugehen, wie sie eingetragen ist (vgl. BGHZ 153, 131 [142] = GRUR 2003, 332 - Abschlussstück; GRUR 2007, 235 [Rn. 21] - Goldhase); bei Wortzeichen genügt dann in der Regel (zur Abgrenzung vgl. EuGH, GRUR 2006, 237 [Rn. 23] - Picasso) hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht für die Annahme einer Verwechslungsgefahr (BGH, GRUR 2004, 783 [784] - Neuro-Vibolex / Neuro-Fibraflex).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Denn auch wenn eine solche Verselbständigung nicht angenommen, sondern von einem die Gesamtbezeichnung umfassenden Kombinationszeichen ausgegangen wird, das von dem Bestandteil "Power Moon" weder geprägt noch dominiert wird, kommt diesem Bestandteil bei Würdigung aller Umstände des Streitfalles neben "LED-LENSER(r)" jedenfalls eine selbständig kennzeichnende Stellung zu, was die Gefahr begründet, dass das Publikum die fraglichen Waren zumindest einem mit der Klägerin wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen zuordnet (vgl. EuGH, GRUR 2005, 1042 [Rn. 30 f.] - Thomson Life; BGH, GRUR 2007, 1071 [Tz. 35] - Kinder II, m.w.N.).
  • EuGH, 12.06.2008 - C-533/06

    O2 kann sich nicht auf ihre Markenrechte berufen, um die Benutzung eines

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Bildet "Power Moon" nach alledem eine hinreichend kennzeichnungskräftige Bezeichnung, muss davon ausgegangen werden, dass sie jedenfalls auch zur Identifizierung von Waren eines bestimmten Unternehmens, also als Marke benutzt wird und damit ihrer Art nach die Funktionen der Klagemarke und insbesondere ihre Hauptfunktion, die Gewährleistung der Herkunft der Ware gegenüber den Verbrauchern, im Sinne der ständigen Rechtsprechung des EuGH zu Art. 5 Abs. 1 der (Markenrechts-) Richtlinie 89/104/EWG beeinträchtigen kann (vgl. nur EuGH, GRUR 2005, 153 [Rn. 59] - Budvar; GRUR 2007, 971 [Rn. 27] - Céline; GRUR 2008, 698 [Rn. 56 ff.] - O2 m.w.N.).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Für die Beurteilung der Ähnlichkeit im Bild, im Klang oder in der Bedeutung ist von der Klagemarke so auszugehen, wie sie eingetragen ist (vgl. BGHZ 153, 131 [142] = GRUR 2003, 332 - Abschlussstück; GRUR 2007, 235 [Rn. 21] - Goldhase); bei Wortzeichen genügt dann in der Regel (zur Abgrenzung vgl. EuGH, GRUR 2006, 237 [Rn. 23] - Picasso) hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht für die Annahme einer Verwechslungsgefahr (BGH, GRUR 2004, 783 [784] - Neuro-Vibolex / Neuro-Fibraflex).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Für die Beurteilung der Ähnlichkeit im Bild, im Klang oder in der Bedeutung ist von der Klagemarke so auszugehen, wie sie eingetragen ist (vgl. BGHZ 153, 131 [142] = GRUR 2003, 332 - Abschlussstück; GRUR 2007, 235 [Rn. 21] - Goldhase); bei Wortzeichen genügt dann in der Regel (zur Abgrenzung vgl. EuGH, GRUR 2006, 237 [Rn. 23] - Picasso) hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht für die Annahme einer Verwechslungsgefahr (BGH, GRUR 2004, 783 [784] - Neuro-Vibolex / Neuro-Fibraflex).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Das Landgericht, auf dessen zutreffende Darstellung der im Streitfall anzuwendenden rechtlichen Maßstäbe (vgl. dazu in jüngerer Zeit auch BGH, GRUR 2008, 505 [Rn. 18] - TUC-Salzcracker; GRUR 2008, 903 [Rn. 10] - Sierra Antiguo; GRUR 2008, 1002 [Rn. 23] - Schuhpark m.w.N.; EuGH, GRUR 2008, 503 [Tz. 29] - adidas / Marca mode m.w.N.) der Senat zustimmend Bezug nimmt, hat eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr des von der Beklagten verwendeten Zeichens mit der Klagemarke im Ergebnis verneint, weil es an einer hinreichenden Zeichenähnlichkeit fehle: Hinter dem vorangestellten, mit dem (r)-Symbol versehenen Zeichen "LED-LENSER" trete der weitere Bestandteil "Power Moon" als bloßes Beiwerk mit beschreibendem Anklang zurück.
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

  • EuGH, 10.04.2008 - C-102/07

    DAS ALLGEMEININTERESSE AN DER VERFÜGBARKEIT BESTIMMTER ZEICHEN FÜR JEDERMANN

  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

  • BGH, 25.10.2007 - I ZR 18/05

    TUC-Salzcracker

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 78/99

    ASTRA/ESTRA-PUREN; Bedeutung eines bekannten Unternehmenskennzeichens für den

  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 143/98

    Wintergarten; Ähnlichkeit, Unterscheidung von Dienstleistungen

  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

  • BGH, 02.04.1998 - I ZB 25/96

    "COMPO-SANA"; Prägung des Gesamteindrucks einer Marke

  • BGH, 18.04.1996 - I ZB 3/94

    "falke-run/LE RUN"; Verwechslungsgefahr zweier in einem von mehreren

  • BGH, 04.07.1996 - I ZB 6/94

    "DRANO/P3-drano"; Gesamteindruck einer aus mehreren Bestandteilen bestehenden

  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92

    "Garant-Möbel"; Kennzeichenrechtlicher Schutz eines Firmenbestandteils

  • OLG München, 17.11.2005 - 29 U 1927/05

    "MEMORY/EDUCA memory game"; Verwechslungsgefahr zweier Wortmarken

  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59

    Verletzung eines Warenzeichenrechts - Individualisierung von Waren - Anspruch auf

  • OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 43/03

    Unterlassung des Inverkehrbringens nachgeahmter Leuchten; Herstellung und

  • OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 118/01

    Annahme einer wettbewerblicher Eigenart bei der Herstellung und des Vertriebs von

  • LG Köln, 24.06.2015 - 84 O 13/15

    Amazon: Markenverletzung durch Autocomplete

    Dabei darf nicht unbeachtet bleiben, dass der Begriff des markenmäßigen Gebrauchs im Interesse eines umfassenden Kennzeichenschutzes weit zu fassen ist (BGH GRUR 2002, 613 - GERRI/KERRY Spring; OLG Köln, GRUR-RR 2009, 335, 336 - Power Moon).
  • OLG Köln, 21.03.2014 - 6 U 181/13

    "Aztekenofen"

    Der Begriff des markenmäßigen Gebrauchs ist im Interesse eines umfassenden Kennzeichenschutzes grundsätzlich weit zu fassen (BGH, GRUR 1996, 68, 70 - COTTON LINE; Senat, GRUR-RR 2009, 335, 336 - Power Moon).

    Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Begriff "Aztekenofen" vom Verkehr inzwischen beschreibend als Gattungsbegriff verstanden wird, so dass auch unter diesem Aspekt keine Schwächung anzunehmen ist (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 335, 336f. - Power Moon; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 14 Rn. 665).

  • OLG Köln, 08.05.2014 - 6 U 64/14

    Begriff der Benutzung eines Handelns im geschäftlichen Verkehr i.S. von § 14

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (GRUR-RR 2009, 335, 337 - Power Moon; WRP 2009, 1290 = juris Tz. 63 - AQUA CLEAN KOI), die in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und anderer Oberlandesgerichte steht (Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, vor §§ 14-19d Rn. 296 m. w. N.).
  • BPatG, 30.09.2014 - 24 W (pat) 29/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "FOXyHUNTER (Wort-Bildmarke)/FOX" - teilweise

    Des Weiteren hat der Inhaber der angegriffenen Marke die Buchstabenfolge "FOX" nicht mit einem bekannten oder sonst als solchem erkennbaren eigenen Unternehmenskennzeichen oder einer bekannten Marke des Inhabers der angegriffenen Marke (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044, Rn. 34 - THOMPSON LIFE) oder bekannten Stammbestandteil eines Serienzeichens des Inhabers der angegriffenen Marke kombiniert (vgl. BGH GRUR 2008, 258, 259, Rn. 33 - INTERCONNECT/T-interconnect; OLG Köln, GRUR-RR 2009, 335, 337 - Power Moon).
  • LG Köln, 16.12.2020 - 84 O 153/20
    Der Begriff des markenmäßigen Gebrauchs ist im Interesse eines umfassenden Kennzeichenschutzes weit zu fassen ist (BGH GRUR 2002, 613 - GERRI/KERRY Spring; OLG Köln, GRUR-RR 2009, 335, 336 - Power Moon).
  • BPatG, 18.12.2012 - 24 W (pat) 533/11

    Markenbeschwerdeverfahren "Patho Products (Wort-Bildmarke)/PP (Wort-Bildmarke)" -

    "Patho Products" stellt weder eine bekannte Marke (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044, Rn. 34 - THOMPSON LIFE), noch einen bekannten Stammbestandteil eines Serienzeichens der Inhaberin der angegriffenen Marke dar (vgl. BGH GRUR 2008, 258, 259, Rn. 33 - INTERCONNECT/T-interconnect; OLG Köln, GRUR-RR 2009, 335, 337 - Power Moon).
  • BPatG, 11.11.2014 - 24 W (pat) 65/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "UNIT01/UNIT 4" - Waren- und

    Des Weiteren hat der Inhaber der angegriffenen Marke die Buchstabenfolge "UNIT" nicht mit einem bekannten oder sonst als solchem erkennbaren eigenen Unternehmenskennzeichen oder einer bekannten Marke des Inhabers der angegriffenen Marke (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044, Rn. 34 - THOMPSON LIFE) oder bekannten Stammbestandteil eines Serienzeichens des Inhabers der angegriffenen Marke kombiniert (vgl. BGH GRUR 2008, 258, 259, Rn. 33 - INTERCONNECT/T-interconnect; OLG Köln, GRUR-RR 2009, 335, 337 - Power Moon).
  • LG Köln, 19.12.2018 - 84 O 205/18
    Dabei darf nicht unbeachtet bleiben, dass der Begriff des markenmäßigen Gebrauchs im Interesse eines umfassenden Kennzeichenschutzes weit zu fassen ist (BGH GRUR 2002, 613 - GERRI/KERRY Spring; OLG Köln, GRUR-RR 2009, 335, 336 - Power Moon).
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